Was heißt eigentlich „Allgemeines Zivilrecht“?
Ob Probleme beim Kaufvertrag oder Streit mit den Nachbar*innen — das deutsche Zivilrecht hat für alles eine Lösung! Zivilrecht ist immer dann anzuwenden, wenn es rechtliche Probleme zwischen zwei (oder mehreren) Bürger*innen gibt. Dabei zählen auch juristische Personen — also Firmen und Vereine — als „Bürger*innen“ im Sinne des Zivilrechts.
Beim Öffentlichen Recht geht es, im Unterschied zum Zivilrecht, um die rechtlichen Beziehung zwischen Staat und Bürger*innen. Besonders relevant ist dabei das Verwaltungsrecht, welches die Beziehung zwischen Behörden und Bürger*innen regelt.
Das Strafrecht stellt eine besondere Form des Zivilrechtes dar. Hier geht es zwar auch um rechtliche Beziehungen zwischen zwei (oder mehreren) Bürger*innen. Die deutsche Legislative hat aber entschieden, dass das öffentliche Interesse an Verstößen gegen das Strafgesetz so hoch ist, dass der Staat selbst die Rolle des Klägers übernimmt.
Weil im Zivilrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger*innen
Ich beschäftige mich ausschließlich mit dem Zivilrecht — kann Ihnen aber gerne versierte Kollegen im Straf- oder Verwaltungsrecht empfehlen.
Das „allgemeine“ Zivilrecht ist ein weites Feld und behandelt von Pauschalreisen, Behandlungsverträgen, Werkverträgen, Bürgschaften über Kaufverträge, Maklerverträge, Schenkungen, Darlehensverträgen bis zu Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht und Dienstleistungsverträgen alles, was rechtliche Verhältnisse von Bürgern untereinander betrifft. Zu einigen besonders oft angefragten Rechtsgebieten habe ich eigene Infoseiten angelegt:
Mein persönlicher Schwerpunkt liegt in den Bereichen Familienrecht, Reiserecht und Pferderecht. Daher finden Sie auch zu diesen Bereichen besonders viele Informationen. Gerne unterstütze ich Sie aber auch in anderen Fachgebieten des Zivilrechts. Dank meines breit aufgestellten Studiums und meiner intensiven Ausbildung kann ich Sie in allen Rechtsgebieten des Zivilrechtes kompetent beraten.
Sie haben noch mehr Fragen? Dann schauen Sie doch einfach in meinem FAQ-Bereich vorbei oder schreiben Sie mir eine E-Mail an office@gutenberg-legal.de mit dem Betreff „kurze Frage“!