Fahrradrecht

Warum eigentlich Fahrradrecht?

Welche*r Radfahrer*in kennt das nicht? Vorfahrt an der Kreuzung genommen oder Autotür unachtsam geöffnet? Zu nah überholt, zu schnell von hinten herangefahren und dabei (Licht)Hupe benutzt?

Das alles sind typische Beispiele wie Radfahrer*innen im Straßenverkehr Opfer von verkehrsrechtswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer*innen — zumeist Autofahrer*innen — werden. Meistens „geht es nochmal gut“ und wir kommen mit einem Schrecken und einen gehörigen Portion Wut und Frustration davon.

Seien wir: ehrlich der Straßenverkehr in den meisten deutschen Städten ist — im Gegensatz zu Fahrradparadiesen wie Belgien und den Niederlanden — nicht auf Fahrradfahrer*innen ausgelegt. Es gibt zu wenig Radwege, oft hören diese abrupt auf oder werden von Lieferwagen als Parkfläche missbraucht. Fahrradfahrer*innen müssen sich Wege mit Fußgänger*innen teilen — diese sind dann an Wochenenden und Feiertagen oft überfüllt sodass eine wirkliche Nutzung durch Radfahrer*innen schwerlich möglich ist. An vielen Stellen verlaufen „Schutzstreifen“ zwischen parkenden Autos und der Fahrbahn, sodass man als Radfahrer*in sowohl auf den fließenden Verkehr als auch auf sich potentiell öffnende Autotüren achten muss — purer Stress.

Das Unfallpotential und das Verkehrserleben von Fahrradfahrer*innen könnte sich nicht mehr von dem der motorisierten Verkehrsteilnehmern unterscheiden. Deswegen möchte ich mich als leidenschaftliche Radfahrerin anderen Radfahrer*innen und ihren speziellen rechtlichen Problemen annehmen. Melden Sie sich gerne per Mail office@gutenberg-legal.de mit dem Betreff „Fahrrad“ bei mir! Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Sie haben noch mehr Fragen? Dann schauen Sie doch einfach in meinem FAQ-Bereich vorbei, dort gehe ich auf Fragen zur Helmpflicht oder zur Nutzung von Dashcams ein.