Unterhalt

Wozu gibt es Unterhalt?

Eine familienrechtliche Unterhaltsverpflichtung entsteht immer dann, wenn Menschen aufgrund von Verwandschaftsverhältnissen Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Also insbesondere Eltern für Kinder und Ehepartner*innen untereinander.
Unter engeren Vorraussetzungen können auch Kinder für Ihre Eltern unterhaltspflichtig werden. Zwischen unverheirateten Paaren kann ebenfalls eine Unterhaltspflicht entstehen. Dann nämlich, wenn sie entscheiden gemeinsam ein Kind zu bekommen und ein*e Partner*in daraufhin nicht oder weniger arbeiten kann.

Unterhaltspflichten sind also nicht etwas, was einem plötzlich passiert sondern wofür man sich entscheiden muss wenn man große, lebensverändernde Entscheidungen trifft. Natürlich haben viele Menschen die rechtlichen Konsequenzen nicht im Blick, während sie eine Hochzeitstorte aussuchen oder sich überlegen, in welcher Farbe sie das Kinderzimmer streichen.

Mir geht es daher insbesondere darum, Sie dafür zu sensibilisieren, dass Unterhaltspflichten nicht erst durch eine Trennung oder Scheidung entstehen. Dadurch, dass das Thema Unterhalt immer erst aufkommt, wenn die Paarbeziehung bereits gestört oder völlig weggefallen ist, verbinden die meisten Menschen mit dem Thema Unterhalt etwas durchweg negatives. Es ist für viele „herausgeschmissenes Geld“ oder ein „finanzieller Verlust“. Sie haben die Befürchtung, dass der/die Ex es sich nun „auf ihre Kosten gut gehen lassen will“.

Das Sie sich selbst dafür entschieden haben sich in eine Situation zu begeben, in der man die (finanzielle) Verantwortung für eine Person übernimmt, und dies eigentlich etwas schönes ist, vergessen oder übersehen die meisten Unterhaltsverpflichteten.

Dabei entstehen Unterhaltsverpflichtung nicht völlig unabhängig von den Lebensumständen, in denen sich die Paare oder Eltern befinden. Die Unterhaltsverpflichtung ist nämlich abhängig von der Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtiger Personen und dem Bedarf unterhaltsberechtigter Personen.

Arbeiten beide Partner während der Ehe zu gleichen Teilen und tragen gleichmäßig zum ehelichen Einkommen bei entsteht auch nach der Trennung keine Unterhaltsverpflichtung. Jeder hat dann nämlich genauso viel Einkommen wie vorher. Es fehlt dann somit an einem Unterhaltsbedarf.

Unterhalt während und nach der Ehe ist immer nur dann notwendig, wenn ein*e Ehepartner*in die eheliche Gemeinschaft allein finanziell unterstützt und der/die andere Partner*in auf andere Weise zur Partnerschaft beiträgt. Ein Beitrag kann zum Beispiel durch Haushaltstätigkeiten oder Kindererziehung geleistet werden. Auch die Aufgabenteilung in der Ehe ist eine gemeinsame, freiwillig getroffene Entscheidung.

Die Unterhaltsverpflichtung ist auch eine Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber, für die freiwillig übernommene Verantwortung einzustehen, da dies ansonsten von der Gemeinschaft übernommen werden müsste.

Ich kann und will Ihnen also nicht versprechen, dass ich Sie vor sämtlichen Unterhaltsverpflichtungen „bewahren“ kann. Das wäre entweder unmöglich oder illegal. Genauso wenig werde ich Ihnen dabei helfen, Unterhaltsforderungen als Waffe zu benutzen um eine Familienfehde auszutragen. Dies ist nämlich ebenfalls illegal.

Ich kann Ihnen aber dabei helfen einen fairen und tragbaren Kompromiss mit Ihrem oder Ihrer Expartner*in zu finden, bei dem Sie viel Geld sparen können, nämlich Gerichts- und Anwaltskosten.

Haben Sie noch mehr Fragen zum Thema Unterhalt? Schauen Sie doch in meinem FAQ-Bereich bei den Themen „Scheidung“, „Unterhalt“, „Sorgerecht“ oder „Familienrecht“ vorbei oder schreiben Sie mir gleich eine E-Mail mit dem Betreff „Unterhalt“ an office@gutenberg-legal.de.