Sorgerecht

Das Sorgerecht ist ein Überbegriff für die elterliche Entscheidungsbefugnis in den verschiedenen Lebensbereichen des Kindes.

Eine Einigung über das Sorge- und Umgangsrecht zu finden ist für Eltern und Kinder oftmals ein langer anstrengender Weg. Ich möchte Sie gerne auf diesem Weg unterstützten und mit Ihnen eine individuelle Lösung finden, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt und Ihre Kinder in den Fokus nimmt.

Sorgerecht ist untrennbar mit dem Kindeswohl verknüpft obgleich der damit einhergehende Streit Kindern oft am meisten schadet. Umsichtiger ist es eine Lösung zu finden, die nicht nur in Ihr Leben und Ihren Alltag passt, sondern auch Ihrem Kind Sicherheit vermittelt und hilft eine Routine zu etablieren um den Wechsel in ein neues Leben zu erleichtern.

Das Sorgerecht lässt sich in verschiedene Entscheidungsgebiete aufteilen:

  • So gibt es ein Aufentshaltsbestimmungsrecht. Dies ist das Recht zu entscheiden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
  • Das Umgangsrecht, also den Anspruch Zeit mit dem Kind zu verbringen sowie darüber zu entscheiden mit wem das Kind Zeit verbringen darf.
  • Auch darüber welche Schule das Kind zu besuchen hat und wie es seine Freizeit verbringt dürfen Sorgeberechtigte entscheiden.
  • Die finanzielle Sorge ist ebenfalls ein Teilbereich des Sorgerechts. Hier haben die Sorgeberechtigten sowohl die Verantwortung die Finanzen des Kindes zu verwalten als auch das Recht über die Verwendung der Finanzen zu entscheiden.
  • Natürlich haben die Sorgeberechtigten auch das Recht ihrem Kind einen Namen zu geben und sämtliche medizinisch relevanten Entscheidungen zu treffen.
  • Auch darüber ob und in welcher Religion ein Kind erzogen wird von den Sorgeberechtigten entschieden.

Mit dem Sorgerecht gehen entsprechend auch diverse Pflichten einher, die das Gegenstück zu den Rechten darstellen. Verstoßen Sorgeberechtigte gegen diese Pflichten kann ein Gericht ihnen das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen. Beispiel für Pflichverstöße, die einen Sorgerechtsentzug begründen, sind die Gefährdung des Kindeswohls durch Gesundheitsgefährdung, Vernachlässigung und Misshandlung. Auch die Veruntreuung der Finanzen des Kindes kann zu einem Sorgerechtsentzug führen.

Der Verlust des Sorgerechts ist nicht mit einer Adoption gleich zu setzen. Eine Adoption geht viel weiter. Der Sorgerechtsentzug überträgt lediglich die Entscheidungsbefugnis auf einen Vormund — das verwandtschaftliche Verhältnis bleibt aber bestehen.

Üblicherweise teilen sich beide Eltern das Sorgerecht. Das heißt, dass Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht für das Kind. Dies kann durch eine Heirat nach der Geburt des Kindes, durch eine gemeinsame Sorgeerklärung oder durch die Übertragung des Sorgerechts per Gerichtsentscheidung geändert werden.

Dies bringt natürlich insbesondere Probleme für homosexuelle Paare und Transgenderpersonen. Für homosexuelle Paare gibt es lediglich die Option der „Stiefkindadoption“ (ich bin kein Freund dieses Wortes). Das heißt das „Stiefelternteil“ kann das biologische Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren. Eine gemeinsame Adoption eines Kindes, welches nicht biologisch mit einem der Partner verwand ist, ist nicht möglich. Ein biologisch nicht mit den Adoptiveltern verwandtes Kind kann nur sukzessiv zuerst von einem und dann von dem anderen Elternteil adoptiert werden.

Für Transmänner stellt sich das Problem, dass sie lediglich als biologische Mutter des Kindes gesetzlich Anerkennung finden können. Das Männer ebenfalls ein Kind zur Welt bringen ist im deutschen Gesetz bislang nicht vorgesehen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Sorgerecht? Schauen Sie doch in meinem FAQ Bereich unter den Themen „Sorgerecht“, „Scheidung“, „Unterhalt“ und „Familienrecht“ vorbei oder schreiben Sie mir direkt eine E-Mail mit dem Betreff „Sorgerecht“ an office@gutenberg-legal.de.