Scheidung

Scheidung — kein angenehmes Thema aber oft ein notwendiges. Zusätzlich zu einer ohnehin schon belastenden Trennung kommen bei einer Scheidung noch komplexe Rechtsfragen, jede Menge Papierkram und das „Auseinandernehmen“ des zuvor gemeinsamen Zusammenlebens auf die Expartner zu.

Bevor es besser werden kann, man sich von der Trennung erholen und vielleicht auch wieder neue Liebe oder auch sich selbst wiederfinden kann, wird es für viele erst einmal schlimmer. Vor allem wenn es gemeinsame Kinder gibt, die unter der Trennung leiden und nicht verstehen, was passiert.

Ich möchte Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten und Ihnen helfen einen günstigen und unkomplizierten Weg zu finden, der zu Ihrer konkreten Situation und Ihren individuellen Wünschen passt.

Unter einem „Scheidungsanwalt“ stellt man sich schon mal einen schmierigen Kerl im Anzug vor der gerne teure Autos fährt und vom „Leid anderer Menschen“ profitiert. Damit kann, und will ich Ihnen nicht dienen. Ich bin eine Frau, fahre am liebsten Fahrrad und trage Anzüge nur wenn es sich nicht vermeiden lässt.

Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass ein*e gute*r Familienrechtler*in ein Mediator und Vermittler sein sollte. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, nicht nur einen Weg zu finden, wie Sie vor Gericht „gewinnen“ sondern vielmehr zu verhindern, dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Streitigkeit kommt. Wenn man sich als Familie vor Gericht streitet gibt es nämlich oft keine Gewinner sondern nur Verlierer. Gerade wenn Kinder involviert sind ist es unwahrscheinlich wichtig, dass sich die Expartner am Ende noch in die Augen schauen und auf der Straße grüßen können.

Zudem ist es vor Gericht IMMER VIEL TEURER. Eine gute Grundregel im Familienrecht ist nämlich: je einvernehmlicher desto günstiger:

Schafft man es sich mit dem/der Ex einigermaßen zusammenzuraufen ist es möglich, dass nur Sie sich anwaltliche Vertretung suchen. Der/die Expartner*in lässt sich nicht vertreten und stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu.

Als Anwältin ist es mir leider nicht möglich beide Beteiligte zu vertreten, weil dies sonst zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Ich darf auch nicht mit beiden Beteiligten gemeinsam Beratungsgespräche führen. Natürlich dürfen Sie miteinander besprechen, was Sie von mir erfahren haben. Es ist außerdem möglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit meiner Unterstützung auszuhandeln. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss lediglich die Scheidung selbst vor Gericht verhandelt werden. Folgesachen, wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Umgangsregelungen sind dann nicht nötig. Dadurch sparen Sie an Gerichts- und Anwaltskosten.

Auch wenn ich jedem Paar nur zu einer einvernehmlichen Scheidung raten kann, heißt das nicht, dass ich nicht für Ihre Rechte kämpfe falls die Gegenseite sich unkooperativ zeigt.

Viele (schlechte) Familienrechtler*innen raten ihren Mandant*innen von Anfang an „eine harte Linie“ zu fahren und keine Kompromisse einzugehen. Diese Taktik ist bei Familienrichtern nicht besonders beliebt und führt auch oft nicht nur nicht zum gewünschten Ergebnis. Haben Sie es mit so jemandem auf der Gegenseite zu tun darf man sich natürlich nicht einfach „alles gefallen lassen“. Ich werde mich stets dafür einsetzen, dass Sie eine faire und gerechte Scheidung erhalten und die Ansprüche durchsetzen, die Ihnen rechtlich zustehen.

Wenn sie Fragen zum Thema Scheidung haben wie „Warum muss ich das Trennungsjahr abwarten“ oder „Ab wann muss ich mich getrennt steuerlich veranlagen“ und sich einen Überblick über Ihre rechtliche Situation machen wollen, schauen Sie gerne im FAQ Bereich unter den Punkten Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Familienrecht vorbei oder kontaktieren Sie mich gleich per E-Mail mit dem Betreff „Scheidung“ an office@gutenberg-legal.de. Ich helfe Ihnen gerne Ihre Scheidung so günstig wie möglich zu gestalten.